Photovoltaik-Flächen - Wernges

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Photovoltaik-Flächen

BERICHTE > Sonstiges
Von Solaranlagen umgeben?
Im Energieportal-Mittelhessen des Regierungspräsidenten ist auf einer Karte (LINK) ausgewiesen, welche Flächen zur Nutzung der Solarenergie geeignet sind. 
Wie kein anderer Ort ist Wernges in diesem Entwurf rundum großflächig markiert. Ich habe das Gebiet auf eine Karte von Wernges übertragen.
Als Vorlage diente openstreetmap (LINK)
Wernges von Solaranlagen eingeschlossen
Ist das mein zukünftiger Blick aus dem Fenster?

Oder bleibt es so?

Rundum von Solaranlagen umgeben?
So schlimm wird es wahrscheinlich nicht werden. Die Stadt müsste in einem Flächennutzungsplan das gesamte Gelände zur Nutzung freigeben, was sie uns doch wohl kaum antun wird. Und es müssten ausreichend Landwirte gefunden werden, die ihr Land zur Verfügung stellen. Das wird doch hoffentlich auch nicht der Fall sein.
Aber garantieren kann das wohl niemand. 

In einer Unterschriftenaktion hat W. Brenneis die Meinung der Werngeser Bürger erkundet. 
Fast alle erwachsenen Werngeser wurden angetroffen (168) und haben den folgende Antrag an das Regierungspräsidium Gießen Dezernat 31unterschrieben.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Okt. 2015 wurde der Antrag in die Stellungnahme der Stadt an den RP Gießen übernommen.

Antragsziel (welche konkrete Änderung/Ergänzung wird beantragt):
Die in der Anlage aufgeführten Bürger von Wernges beantragen, die Vorbehaltsgebiete rund um die Ortslage Wernges für die Nutzung solarer Strahlungsenergie durch Photovoltaik aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen herauszunehmen.

Antragsbegründung:
  • Wegen fehlender Infrastruktur (keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Gaststätten, schlechte Busanbindung) ist der ca. 240 Einwohner zählende Ort Wernges auf seine schöne unverbaute Landschaft angewiesen.
  • Durch die vorgesehene Ausweisung von Vorbehaltsflächen für Photovoltaik in unmittelbarer Nähe rund um die Gemeinde würde der Ort wie in ein Getto eingeschnürt, das Landschaftsbild in unerträglichem Maße zerstört.
  • Selbst bei nur teilweiser Bebauung der ausgewiesenen Flächen entstünde eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und des gesundheitlichen Wohlbefindens der Bürger durch den ständigen Blick auf die dunkelfarbigen Anlagen, die darumgezogenen Zäune sowie durch Wärme- und elektromagnetische Strahlungen.
  • Durch die Nähe zum Ort würde die Bewegungsfreiheit der Bürger erheblich eingeschränkt.
  • Enormer Wertverlust der Immobilien und Grundstücke.
  • Unverkäuflichkeit der Anwesen.
  • Keinerlei Zuzug von außerhalb durch Zerstörung der natürlichen Umgebung und somit der Attraktivität des Ortes.
  • Stopp der dörflichen Entwicklungsfähigkeit.
  • Verlust dringend benötigter Anbauflächen für die Landwirtschaft.
  • Behinderung der Jagd, damit einhergehend unkontrollierbare Vermehrung von Nagetieren in Ortsnähe.
  • Gefahren für den Flugbetrieb des Flugplatzes Wernges durch evtl. Blendung und Wegfall von Notlandemöglichkeiten.
  • Wernges erfährt durch die vorgesehene Ausweisung der Vorbehaltsgebiete eine im höchsten Maße ungerechte Behandlung im Vergleich zu anderen Gemeinden.
  • Die Planung kann nur ohne jegliche Ortskenntnisse sowie in Unkenntnis der topografischen Gegebenheiten erfolgt sein.
 
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